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   OLG Hamm, 19.01.2016 - 21 U 106/15   

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https://dejure.org/2016,4685
OLG Hamm, 19.01.2016 - 21 U 106/15 (https://dejure.org/2016,4685)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.01.2016 - 21 U 106/15 (https://dejure.org/2016,4685)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Januar 2016 - 21 U 106/15 (https://dejure.org/2016,4685)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Bauvertrag; Insolvenz; Ersatzvornahme; Ersatzvornahmekosten; Aufrechnung; Insolvenzanfechtung; Einrede; Mangel

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Bauvertrag; Insolvenz; Ersatzvornahme; Ersatzvornahmekosten; Aufrechnung; Insolvenzanfechtung; Einrede; Mangel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauvertrag; Insolvenz; Ersatzvornahme; Ersatzvornahmekosten; Aufrechnung; Insolvenzanfechtung; Einrede; Mangel

  • rechtsportal.de

    Insolvenzanfechtung einer Vereinbarung über die Beseitigung von Mängeln einer von der späteren Insolvenzschuldnerin erbrachten Werkleistung auf deren Kosten im Wege der Ersatzvornahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängel sind wertmindernd!

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Gläubigerbenachteiligung durch Übernahme der Kosten für die Beseitigung von Mängeln an der Werkleistung des Insolvenzschuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragnehmer insolvent: Mängel sind wertmindernd! (IBR 2016, 348)

Verfahrensgang

  • LG Essen - 17 O 169/14
  • OLG Hamm, 19.01.2016 - 21 U 106/15

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 781
  • BauR 2016, 1058
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.06.2005 - VII ZR 197/03

    Aufrechenbarkeit gegenseitiger Ansprüche aus einem Werkvertrag; Aufrechnung mit

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2016 - 21 U 106/15
    Die zur Herstellung der Aufrechnungslage in Bezug auf die Ansprüche auf Erstattung der Mangelbeseitigungskosten einerseits und Werklohnzahlung andererseits führende Verfügung der Insolvenzschuldnerin benachteiligt die Gläubiger nicht, wenn sie gleichzeitig erst zur vollen Durchsetzbarkeit der Werklohnforderung führt (Anschluss an BGH, Urteil vom 23.06.2005 - VII ZR 197/03, NZBau 2005, 582).

    Es fehlt dementsprechend schon an einer objektiven Gläubigerbenachteiligung, wenn die Aufrechnungslage in Bezug auf mangelbedingte Schadensersatzansprüche durch eine Rechtshandlung - wie z.B. die Kündigung durch den Auftraggeber - herbeigeführt wird und diese zwar erst dazu führt, dass der Schadensersatzanspruch durchsetzbar entsteht, sie aber zugleich auch die notwendige Voraussetzung dafür ist, dass die Werklohnforderung des Schuldners fällig werden kann (BGH NZBau 2005, 582, 584).

  • BGH, 07.05.2013 - IX ZR 191/12

    Insolvenz des Vertragshändlers: Wirksamkeit der Aufrechnung mit

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2016 - 21 U 106/15
    Die wertmäßige Berücksichtigung der Gewährleistungsrechte des Bestellers, die der Durchsetzung der zur Insolvenzmasse gehörenden Werklohnforderung entgegenstehen, im Rahmen der Prüfung einer Gläubigerbenachteiligung stellt keine Vorteilsausgleichung nach schadensersatzrechtlichen Grundsätzen dar, sondern beruht auf den Besonderheiten des Werkvertragsrechts (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 07.05.2013 - IX ZR 191/12, NZI 2013, 694).

    Vielmehr ist der Eintritt der Gläubigerbenachteiligung isoliert in Bezug auf die konkret bewirkte Minderung des Aktivvermögens oder der Vermehrung der Passiva des Schuldners zu beurteilen (BGH NZI 2013, 694, 695).

  • BGH, 16.01.1986 - VII ZR 138/85

    Ablehnung der Erfüllung eines Bauvertrages durch den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2016 - 21 U 106/15
    Mängel einer von der Insolvenzschuldnerin erbrachten Werkleistung schmälern den Wert der in die Insolvenzmasse fallenden Werklohnforderung (Anschluss an BGH, Urteil vom 16.01.1986 - VII ZR 138/85, NJW 1986, 1176, 1177).

    Mängel der (Teil-)Leistungen schmälern aber deren Wert, gleichviel wann sie in Erscheinung treten (BGH NJW 1986, 1176, 1177).

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